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   LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11   

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https://dejure.org/2012,32742
LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,32742)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,32742)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 10 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,32742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BUrlG §§ 1, 7
    Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Begrenzung des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung; Urlaubsanspruch für den Zeitraum einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV Einzelhandel § 24
    Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch bei langjähriger Erkrankung bzw. bei Erhalt einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; Tarifliche Verfallfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Erforderlich ist dabei, dass ihm eine unmissverständliche Konkludenz zukommt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 -, zitiert nach juris m. w. N.).

    Mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 -, zitiert nach juris) ist davon auszugehen, dass die Regelung in § 24 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel NW dahingehend auszulegen ist, das jedenfalls für den Fall, dass Arbeitnehmer auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage sind, Urlaub zu nehmen, eine schriftliche Geltendmachung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres nicht erforderlich ist.

    Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, ist für den Arbeitgeber erkennbar, in welchem Umfang Urlaubsansprüche entstehen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 -, a. a. O. m. w. N.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Zur Begründung der von ihr eingelegten zur Berufung macht die Beklagte geltend, ein etwaiger Urlaubsabgeltungsanspruch der Klägerin sei wegen der gebotenen europarechtskonformen Auslegung des § 7 Bundesurlaubsgesetz nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2011 (Aktenzeichen: C - 214/10) und der hieraus zu folgernden Begrenzung auf den Übertragungszeitraum von 15 Monaten allenfalls für den abzugeltenden Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2011 gegeben.

    Mit dem in Artikel 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der europäischen Union und in Artikel 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch wird nämlich ein doppelter Zweck verfolgt, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EUGH, Urteil vom 22.11.2011 - C - 214/10 -, zitiert nach Juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2011 (C - 214/10 -, zitiert nach Juris) ist durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion der zeitlichen Grenzen des § 7 Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 Bundesurlaubsgesetz ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten zur Begrenzung der angesammelten Urlaubsansprüche anzunehmen.

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist daher § 7 Abs. 3 S. 3 BurlG unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres entfällt ( vgl. BAG, Urteil v. 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, Pressemitteilung Nr. 56/12 ).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 15.12.2009 (Aktenzeichen: 9 AZR 795/08, zitiert nach juris) und vom 17.05.2011 (Aktenzeichen: 9 AZR 197/10, zitiert nach juris) davon aus (vgl. auch hierzu BAG, Urteil v. 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, Pressemitteilung Nr. 56/12), dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen bzw. die Erbringung von Arbeitsleistung nicht zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhoben ist.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -, zitiert nach Juris im Anschluss an die Schultz-Hoff-Entscheidung des EUGH, Urteil vom 20.01.2009 - C - 350/06 -, zitiert nach Juris).

    Diese Ursache, die für die Erhaltung des Urlaubsanspruchs entscheidend ist, wird durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente bzw. durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht verdrängt, so dass es mit Rücksicht auf das Urteil des EUGH vom 20.01.2009 (Aktenzeichen: C - 350/06) dabei verbleiben muss, dass auch in diesen Fällen der Urlaubsanspruch des betroffenen Arbeitnehmers entsteht.

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 15.12.2009 (Aktenzeichen: 9 AZR 795/08, zitiert nach juris) und vom 17.05.2011 (Aktenzeichen: 9 AZR 197/10, zitiert nach juris) davon aus (vgl. auch hierzu BAG, Urteil v. 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, Pressemitteilung Nr. 56/12), dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen bzw. die Erbringung von Arbeitsleistung nicht zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhoben ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Eine unbegrenzte Ansammlung überschreitet daher die Grenzen der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 15.12.2009 (Aktenzeichen: 9 AZR 795/08, zitiert nach juris) und vom 17.05.2011 (Aktenzeichen: 9 AZR 197/10, zitiert nach juris) davon aus (vgl. auch hierzu BAG, Urteil v. 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, Pressemitteilung Nr. 56/12), dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen bzw. die Erbringung von Arbeitsleistung nicht zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhoben ist.
  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Hiervon abweichend wird vertreten, dass im ruhenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch erworben wird, weil die gegenseitigen Hauptleistungspflichten suspendiert sind (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 08.02.2011 - 6 Sa 500/10 -, zitiert nach juris, LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 -, zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Hiervon abweichend wird vertreten, dass im ruhenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch erworben wird, weil die gegenseitigen Hauptleistungspflichten suspendiert sind (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 08.02.2011 - 6 Sa 500/10 -, zitiert nach juris, LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
    Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -, zitiert nach Juris im Anschluss an die Schultz-Hoff-Entscheidung des EUGH, Urteil vom 20.01.2009 - C - 350/06 -, zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11

    Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im

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